Automatischer Teuerungsausgleich?

Mittwoch, 13. August 2008 um 15:08

Autor: Dr. Ulrich Fiechter

KMU wird nicht empfohlen einen automatischen Teuerungsausgleich einzuführen

Ein automatischer Teuerungsausgleich bei den Löhnen behindert die volkswirtschaftlich notwendige Anpassung der Märkte an Störungen. Anpassungen sind erforderlich, wenn sich beispielsweise die Preise für einzelne Güter, wie dies seit einiger Zeit beim Erdöl der Fall ist, stark ändern. Die Anpassung an derartige Veränderungen darf jedoch nicht durch einen Automatismus, wie es der automatische Teuerungsausgleich darstellt, gesteuert werden, weil dies die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigt.

Zweck des Teuerungsausgleiches

Unternehmer und Mitarbeiter vereinbaren mit dem in Franken festgelegten Lohn die Entschädigung für eine zu erbringende Leistung. Dieser Nominallohn repräsentiert einen Realwert, der aus einem Bündel von Gütern und Dienstleistungen besteht, das man im Zeitpunkt der Vertragsvereinbarung glaubt, in Zukunft mit diesem Lohn kaufen zu können. Bei Inflation, d.h., wenn beispielsweise die Notenbank die Geldmenge übermässig ausweitet, steigen die Preise und die Kosten aller Waren und Dienstleistungen an. Mit dem ursprünglich vereinbarten Nominallohn, kann deshalb nach einer gewissen Zeit weniger gekauft werden, als im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erwartet worden ist. Dies bedeutet, dass bei Inflation die reale Entschädigung für dieselbe Leistung mit der Zeit laufend reduziert wird, ohne dass diese Änderung im Arbeitvertrag vorgesehen ist. Der Teuerungsausgleich in Form einer Anpassung des Nominallohnes dient deshalb der Korrektur derartiger Abweichungen.

Weshalb kein Automatismus?

Die allgemein anerkannte Grundlage für den Teuerungsausgleich bildet der Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK). Damit wird die Entwicklung der Inflation, wie sie als Folge einer übermässigen Ausweitung der Geldmenge entstehen kann, recht gut abgebildet. Der Konsumentenpreisindex kann jedoch auch ohne Ausweitung der Geldmenge ansteigen. Dies ist dann der Fall, wenn nur ein einzelnes Gut wie beispielsweise Erdöl teurer wird. Worin besteht in diesem Fall der Unterschied zu einer Inflation? Es steigen nicht alle Preise und Kosten an und deshalb wäre auch ein Teuerungsausgleich nicht gerechtfertigt.

Der seit über einem Jahr zu beobachtende massive Anstieg des Erdölpreises weist nämlich darauf hin, dass zu den bisherigen Preisen nicht mehr gleichviel Erdöl angeboten wie nachgefragt wird. Die steigenden Preise signalisieren zunehmende Knappheit. Dies ist eine zentrale Funktion des Preismechanismus. Ein starker Preisanstieg weist die Leute an, mit dem knapper gewordenen Gut Erdöl sparsamer umzugehen. Die Kunden von Strassentransportunternehmen in der Schweiz werden die gestiegenen Treibstoffpreise beim Strassentransport übernehmen müssen und werden deswegen wahrscheinlich die Zahl der nachgefragten Transporte reduzieren. Eine ähnliche Reaktion dürfte im Flugverkehr zu verzeichnen sein, die Leute werden weniger fliegen.

Mit einem automatischen Teuerungsausgleich müssten nun die Löhne allein wegen der Verteuerung des Erdöls erhöht werden. Dadurch würden zentrale Funktionen des Preismechanismus behindert. Zudem würden in der Unternehmung neben den Energiekosten auch die Lohnkosten steigen. Die Unternehmung müsste dann für ihre Produkte nochmals mehr verlangen. Es gibt jedoch keine überzeugende Gründe, weshalb die Kunden bereit sein sollten, bei steigenden Erdölpreisen, beispielsweise für Strassen- oder Flugtransporte mehr zu bezahlen, um auch noch höhere Lohnkosten der Chauffeure und Piloten zu übernehmen. Das Gegenteil könnte nämlich eintreten. Denn es ist zu erwarten, dass sich die Situation für die Chauffeure auf dem Arbeitsmarkt verschlechtern wird, weil die Nachfrage nach Strassentransporten zurückgeht, und die Löhne gesenkt werden müssen. Ähnlich dürften sich die Verhältnisse für die Piloten gestalten.

Ohne automatischen Teuerungsausgleich müssen Transportunternehmer und Chauffeure miteinander über eine Lohnanpassung bei einer Erdölteuerung verhandeln. Bei Verhandlungen können die neuen Gegebenheiten auf dem Transportmarkt und auch auf dem Arbeitsmarkt umfassend beurteilt und in einer neuen Vereinbarung berücksichtigt werden. Die Wahrscheinlichkeit steigt, dass marktgerechte Lösungen gefunden werden. Dies wird sich längerfristig sowohl für die Mitarbeitenden als auch für die Unternehmen positiv auswirken.

Dr. Ulrich Fiechter, Unternehmensberatung, Bern