Mein Personal erleidet einen Krankheitsfall - Wie gehe ich adäquat vor?

Freitag, 4. April 2008 um 08:43

Autor: Ruedi Ursenbacher

Damit eine reibungslose Schadenerledigung erfolgen kann und die vorfinanzierten Taggelder durch die Gesellschaft umgehend zurückfliessen, sind folgende Punkte zu beachten:

Krankmeldung/Arbeitsunfähigkeitszeugnisse

  • Die Krankmeldung muss innerhalb der Wartefrist, bei längeren Wartefristen spätestens nach der in den Bedingungen genannten Frist beim Versicherer eintreffen.
  • Die Krankentaggeldversicherer kürzen in Zukunft zum Teil ihre Leistungen, resp. bezahlen Taggelder erst ab dem Tag der verspätet eingegangenen Meldung.
  • Verlangen Sie von Ihren Mitarbeitenden spätestens nach 3 Absenztagen ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis, bei längeren Absenzen monatlich eine neue Bestätigung; "Vorauszeugnisse" mit Formulierungen wie "bis auf weiteres" oder "bis voraussichtlich zum..." sind monatlich zu erneuern und dem Versicherer zuzustellen (damit können Zwischenabrechnungen verlangt werden).

Schadenminderungspflicht des Arbeitgebers im Hinblick auf evtl. Invalidisierung

  • Der Arbeitgeber ist schadenminderungspflichtig, d.h. er ist zusammen mit dem Krankentaggeldversicherer und den IV-Versicherern gehalten, möglichst ab Beginn einer Erkrankung Lösungen zu suchen, die einer wahrscheinlichen Invalidisierung entgegenwirken.
  • Heute haben immer mehr neu gesprochenen IV-Renten ein psychisches Leiden als Ursache. Die ehemals häufigen Schädigungen durch Kreislauferkrankungen, Erkrankung des Bewegungsapparates oder des Nervensystems sind immer weniger Ursache von neu gesprochenen IV-Renten.
  • Eine rasche Problemlösung als Wiedereingliederung der meist noch jungen, psychisch Kranken hat erste Priorität. Deshalb sollen die nachgelagerten Stellen so rasch wie möglich orientiert werden (rasche Krankenmeldung) .

fairsicherungsberatung® steht Ihnen für weitere Auskünfte zu diesem Themenkreis gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.fairsicherung.ch.

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Ruedi Ursenbacher