Orientierungspflicht des Arbeitgebers bei Austritt aus der Firma

Freitag, 25. Januar 2008 um 13:00

Autor: Ruedi Ursenbacher

Es ist Pflicht des Arbeitgebers, ausscheidende ArbeitnehmerInnen auf die Versicherungsmöglichkeiten für die Folgen bei Unfall und Krankheit aufmerksam zu machen.

Lassen Sie austretende MitarbeiterInnen schriftlich bestätigen, dass sie über die Weiterversicherung orientiert worden sind.   

Generelles

ArbeitnehmerInnen welche mindestens 8 Wochenstunden im Betrieb beschäftigt waren, sind nach Austritt noch während 30 Tagen versichert.

Unfall-UVG-Abredeversicherung

ArbeitnehmerInnen, welche obligatorisch für Nichtberufsunfälle (NBU) versichert sind, können diese Versicherung durch "besondere Abrede" für höchstens 6 aufeinanderfolgende Monate über das Ende der obligatorischen Versicherung hinaus verlängern.

Die Abredeversicherung gewährt die gleichen Leistungen wie die obligatorische NBU-Versicherung (Heilungskosten und Einkommensersatz bei Unfall) und muss innert 30 Tagen nach dem letzten Lohnanspruch durch Einzahlung der entsprechenden Prämie abgeschlossen werden.

Vorgedruckte Einzahlungsscheine für die Abredeversicherung sind über den UVG-Versicherer (ev. SUVA) erhältlich.

Während dem Bezug von Arbeitslosenentschädigung, während den Wartetagen und während den Einstelltagen sind Arbeitslose automatisch über die SUVA versichert.

Kranken-Taggeld; Übertritt in die Einzelversicherung

ArbeitnehmerInnen, welche den Kollektivvertrag des bisherigen Arbeitgebers verlassen, sollten sich beim neuen Arbeitgeber die Versicherungsaufnahme bestätigen lassen.

Ausscheidende ArbeitnehmerInnen ohne neuen Arbeitgeber können direkt bei der Versicherungsgesellschaft, bei welcher das bisherige Krankentaggeld versichert ist, innert 30 Tagen (in wenigen Fällen innert 90 Tagen) ohne Gesundheitsprüfung das Übertrittsrecht in die Einzelversicherung geltend machen (danach ist das Übertrittsrecht verwirkt und Personen mit Gesundheitsproblemen können sich unter Umständen nicht mehr versichern).

fairsicherungsberatung® steht Ihnen für weitere Auskünfte zu diesem Themenkreis gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.fairsicherung.ch.
fairsicherungsberatung®
Ruedi Ursenbacher